Das Landgericht Osnabrück ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg und ist somit dem Landgerichtsbezirk Oldenburg zugeordnet.
Das Landgericht Osnabrück ist für die Durchführung von Zivil- und Strafverfahren in erster Instanz zuständig. In seinem Zuständigkeitsbereich liegen Teile der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Es handelt sich um ein großes Landgericht mit zahlreichen Abteilungen und Kammern.
Das Landgericht Osnabrück verhandelt in Zivilsachen unter anderem Streitigkeiten aus dem Bereich des Vertragsrechts, des Familienrechts, des Arbeitsrechts und des Erbrechts. In Strafsachen ist das Landgericht für schwerere Straftaten zuständig, die durch das Amtsgericht in erster Instanz nicht abgeurteilt werden können.
Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Osnabrück befindet sich in der Kollegienwallstraße in Osnabrück. Es handelt sich um ein historisches Gebäude, das in Teilen bis ins 17. Jahrhundert zurückreicht.
Das Landgericht Osnabrück ist ein bedeutendes Gericht in der Region und hat eine lange Tradition. Es ist eines von insgesamt 28 Landgerichten in Niedersachsen.
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